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Allgemeine Geschäftsbedingungen zur Erbringung von Dienst- und Werkleistungen knöpke consulting GmbH

§ 1 Allgemeines

  1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln die Rahmenbedingungen für die Erbringung von Dienst- und Werkleistungen durch die knöpke consulting GmbH, im Folgenden Auftragnehmerin genannt.

  2. Die konkreten Modalitäten des jeweiligen Auftrags werden mittels eines von der Auftragnehmerin abgegebenen Angebots bzw. einer vom Auftraggeber aufgegebenen Bestellung vereinbart.

  3. Von der Auftragnehmerin erstellte Angebote sind während der im Angebot angegebenen Frist gültig. Fehlt eine Angabe im Angebot, so gilt eine Frist von 30 Tagen ab Angebotsabgabe.

 

§ 2 Erbringung der Leistung

  1. Die Auftragnehmerin verpflichtet sich den jeweiligen Auftrag mit der gebotenen Sorgfalt und erforderlichen Qualifikation durchzuführen. Dies gilt auch für die von der Auftragnehmerin eingesetzten eigenen Mitarbeiter oder Subunternehmer.

  2. Alle Leistungen werden als Dienstleistung erbracht, wenn nicht ausdrücklich Werkleistung vereinbart wird. Die Auftragnehmerin führt über die von ihr geleisteten Dienstleistungsstunden einen entsprechenden Leistungsnachweis.

  3. Die Auftragnehmerin arbeitet nach der von ihr entwickelten P • 7-Methode und unterliegt bei der Durchführung der ihr übertragenen Tätigkeiten keinen Weisungen des Auftraggebers. Sie hat jedoch fachliche Vorgaben des Auftraggebers soweit zu beachten, als dies die ordnungsgemäße Vertragsdurchführung erfordert. Gegenüber den Mitarbeitern des Auftraggebers hat die Auftragnehmerin keine Weisungsbefugnis.

  4. Die Auftragnehmerin bestimmt über ihren Arbeitsort und ihre Arbeitszeit nach eigenem Ermessen unter Berücksichtigung der Erfordernisse des Projekts. Die Leistungen werden nach Wahl der Auftragnehmerin remote oder vor Ort beim Auftraggeber erbracht.

 

§ 3 Vergütung bei Dienstleistungen

  1. ​Die Auftragnehmerin erhält für ihre Dienstleistung die im jeweiligen Angebot bzw. der jeweiligen Bestellung vereinbarte Vergütung.

  2. Sind als Vergütung Tagessätze vereinbart, basieren diese auf acht Arbeitsstunden pro Tag. Mehr- oder Minderstunden werden anteilig (1/8 des Tagessatzes pro Stunden) berechnet.

  3. Die Rechnungsstellung erfolgt monatlich.

  4. Die Vergütung ist innerhalb von 15 Tagen nach Rechnungserhalt zur Zahlung fällig.

  5. Erfolgt die Zahlung nach Ablauf der in Abs. 4 genannten Frist, ist die Auftragnehmerin berechtigt, gesetzliche Verzugszinsen in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz zu berechnen.

 

§ 4 Werkleistungen

  1. Nach Fertigstellung des Werks bzw. vereinbarter Teilleistungen stellt die Auftragnehmerin dem Auftraggeber das Werk zur Abnahme bereit. Der Auftraggeber führt die Abnahme innerhalb einer Frist von 14 Tagen anhand der vereinbarten Abnahmekriterien durch.

  2. Schlägt die Abnahme fehl, so übergibt der Auftraggeber der Auftragnehmerin innerhalb der in Abs.1 genannten Frist eine Auflistung aller festgestellten Mängel. Nach Ablauf einer angemessenen Frist hat die Auftragnehmerin eine mangelfreie und abnahmefähige Version des Werks bereitzustellen und die Leistung erneut zur Abnahme anzubieten.

  3. Schlägt die Abnahme zweimal fehl, kann der Auftraggeber entweder eine erneute Mängelbeseitigung verlangen, den Vertrag mindern oder vom Vertrag zurücktreten. Das Recht auf Ersatzvornahme oder Schadenersatz ist ausgeschlossen.

  4. Wegen unwesentlicher Mängel darf der Auftraggeber die Abnahme nicht verweigern. Davon unabhängig wird die Auftragnehmerin auch unwesentliche Mängel innerhalb angemessener Frist beheben.

  5. Das Werk gilt als abgenommen, wenn innerhalb der vereinbarten Fristen keine Mängel gemeldet werden oder das Werk von der Auftragnehmerin nicht nur zu Prüfzwecken verwendet wird.

  6. Die Vergütung erfolgt nach Abnahme der Leistung bzw. Teilleistung. Die Auftragnehmerin ist berechtigt, Abschlagszahlungen zu fordern.

  7. Die Gewährleistungsfrist beträgt 12 Monate ab der Abnahme des Werks.

  8. Mängel werden von der Auftragnehmerin durch Nacherfüllung beseitigt. Erst wenn die Nacherfüllung zum zweiten Mal fehlgeschlagen ist, kann der Auftraggeber den Vertrag mindern. Bei schwerwiegenden Mängeln, die die Nutzbarkeit des Werkes gravierende einschränken, ist der Auftraggeber dann auch berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Die Selbstvornahme und das Recht auf Schadenersatz sind in jedem Fall ausgeschlossen.

 

§ 5 Spesen und sonstige Auslagen

Spesen (z.B. Reise- und Übernachtungskosten) und sonstige im Zusammenhang mit der Erbringung der Leistungen entstehende Auslagen sind in der Vergütung grundsätzlich nicht inbegriffen und werden dem Auftraggeber ohne Aufschlag in Rechnung gestellt.

 

 

§ 6 Mitwirkung des Auftraggebers

  1. Der Auftraggeber verpflichtet sich der Auftragnehmerin rechtzeitig und auf eigene Kosten alle für die Erbringung der Leistung notwendigen Daten, Unterlagen, Arbeitsmaterialien und sachdienlichen Informationen zur Verfügung zu stellen sowie andere gegebenenfalls notwendige Voraussetzungen (z.B. remote-Zugänge, Berechtigungen) zu schaffen und während der Zusammenarbeit notwendige Entscheidungen unverzüglich zu treffen.

  2. Die Auftragnehmerin geht davon aus, dass alle im Sinne des Abs. 1 zur Verfügung gestellten Daten, Unterlagen, Arbeitsmaterialien und Informationen vollständig und inhaltlich korrekt sind. Verzögerungen oder ein entstehender Mehraufwand durch unvollständige oder zu korrigierende Informationen etc. sind vom Auftraggeber zu tragen und können ihm in Rechnung gestellt werden, sofern die Auftragnehmerin den Auftraggeber vorab über das Entstehen von Mehraufwand und dessen Höhe informiert hat.

 

§ 7 Arbeitsergebnisse, Rechte

  1. Inhalt und Umfang der Arbeitsergebnisse richten sich nach den Vereinbarungen des jeweiligen Auftrags.

  2. Umfassen die beauftragten Leistungen die Erstellung von Unterlagen, wird dem Auftraggeber zunächst eine vorläufige Version der Unterlagen zur Überprüfung und Begutachtung zur Verfügung gestellt. Im Anschluss werden etwaige Ergänzungen und Korrekturen von der Auftragnehmerin zu einer finalen Version verarbeitet und dem Auftraggeber in elektronischer Form zur Verfügung gestellt.

  3. Sämtliche Arbeitsergebnisse sind ausschließlich für den Auftraggeber und den im jeweiligen Auftrag beschriebenen Zweck bestimmt. Der Auftraggeber erhält an diesen Arbeitsergebnissen einfache Nutzungsrechte, um sie im eigenen Unternehmen für den im jeweiligen Auftrag (Angebot oder Bestellung) beschriebenen Zweck zu nutzen. Die Arbeitsergebnisse dürfen ohne vorherige schriftliche Zustimmung der Auftragnehmerin vom Auftraggeber nicht für andere Zwecke verwendet, an Dritte weitergegeben oder anderweitig zugänglich gemacht, veröffentlicht oder bearbeitet werden.

  4. Die Auftragnehmerin ist dazu berechtigt, in Abstimmung mit dem Auftraggeber im Rahmen ihrer Kommunikations- und Marketingaktivitäten eine Berichterstattung über die erfolgte Zusammenarbeit mit dem Auftraggeber anzufertigen sowie dessen Name und Logo in dieser Berichterstattung zu verwenden.

 

§ 8 Geheimhaltung

  1. Die Parteien verpflichten sich, alle ihnen bei der Vertragsdurchführung von dem jeweils anderen Vertragspartner zugehenden oder bekanntwerdenden Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse oder als vertraulich bezeichnete Informationen geheim zu halten. Die Informationen und Unterlagen dürfen Dritten, die an der Vertragsdurchführung nicht beteiligt sind, nicht zugänglich gemacht werden. Diese Verpflichtungen bestehen auch nach Beendigung des Vertragsverhältnisses unbegrenzt fort.

  2. Die Auftragnehmerin wird ihre Mitarbeiter und sonstige von ihr eingesetzte Dritte ebenso auf die Einhaltung der vorgenannten Bestimmungen verpflichten.

 

§ 9 Datenschutz

  1. Auftragnehmerin und Auftraggeber verpflichten sich zur Wahrung des Datengeheimnisses gemäß Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) und dem Bundesdatenschutzgesetz (BDSG).

  2. Die Datenschutzerklärung der Auftragnehmerin ist unter dem Link: https://www.knoepkeconsulting.de/datenschutz abrufbar.

  3. Auftragnehmerin und Auftraggeber werden auch alle ihre Mitarbeiter auf das Datengeheimnis schriftlich verpflichten.

 

§ 10 Haftung

  1. Schadensersatzansprüche aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag gegen die Auftragnehmerin sind ausgeschlossen, es sei denn, es liegt Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vor, zugesicherte Eigenschaften oder Garantien fehlen oder eine wesentliche Vertragspflichten ist verletzt worden. Eine wesentliche Vertragspflicht ist eine solche, deren Verletzung den Vertragszweck gefährdet (Kardinalpflicht). Hier haftet die Auftragnehmerin auch für einfache Fahrlässigkeit. Die Haftung für Personenschäden sowie nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.

  2. Haftet die Auftragnehmerin nach diesen Regeln für einfache Fahrlässigkeit, ist die Haftung für mittelbare bzw. Folgeschäden, beispielsweise entgangenen Gewinn, auf den typischen vorhersehbaren Schaden begrenzt.

 

§ 11 Kündigung

  1. Jede Bestellung kann von beiden Vertragsparteien ohne Angabe von Gründen mit einer Frist von drei Wochen gekündigt werden. Das Recht auf außerordentliche Kündigung aus wichtigem Grund bleibt außerdem für beide Parteien bestehen.

  2. Jede Kündigung bedarf der Schriftform.

  3. Im Falle einer Kündigung sind die bis zum Vertragsende erbrachten Leistungen zur Zahlung fällig.

 

§ 12 Allgemeine Bestimmungen

  1. Änderungen der AGB und der Bestellung bedürfen der Textform; dies gilt auch für die Aufhebung dieser Textformklausel.

  2. Die Geltung etwaiger Allgemeiner Geschäftsbedingungen des Auftraggebers ist grundsätzlich ausgeschlossen, kann jedoch im Rahmen des jeweiligen Angebots bzw. der jeweiligen Bestellung individuell vereinbart werden.

  3. Diese AGB sowie die darauf basierenden Angebote bzw. Bestellungen unterliegen ausschließlich und unter ausdrücklichem Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG) und den Kollisionsnormen des internationalen Privatrechts dem Recht der Bundesrepublik Deutschland.

  4. Ausschließlicher Gerichtsstand ist, wenn der Auftraggeber Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, für alle Streitigkeiten aus diesem Vertragsverhältnis der Sitz der Auftragnehmerin.

 

knöpke consulting GmbH

Strandstraße 36, D-23942 Rosenhagen

Geschäftsführer: Lars Knöpke

Registergericht: Amtsgericht Schwerin

Registernummer: HRB 14739

 

 

Stand: 05/2024

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